Der Club für Australian Shepherd Deutschland e.V.
informiert zum Thema Merle und Qualzucht
Der Australian Shepherd und der Miniature American Shepherd stehen ebenfalls im Fokus der neuen Tierschutzverordnung. Wesentliche Themen – neben vielen anderen – sind dabei die Farbe Merle sowie der Natural Bobtail, zwei Merkmale, die in der Rasse schon immer vertreten waren.
Hierzu möchten wir Stellung beziehen, denn viele Menschen sind extrem verunsichert.
Eines vorweg: merlefarbene Hunde sind gesunde Hunde – alle unsere Hunde sind gesunde Hunde!
Wir führen seit über 20 Jahren das Zuchtbuch der Australian Shepherd und seit ca. 3 Jahren – seit der FCI-Anerkennung - auch für Miniature American Shepherd. Der Australian Shepherd wird seit 1930 in den USA gezüchtet und in der Rasse gab es schon immer die Farbe Merle. Der nachfolgende Kommentar gilt für beide Rassen gleichermaßen.
Der CASD hat folgende Punkte in seinem Zuchtprogramm umgesetzt:
• Alle Gesundheitsergebnisse unserer Hunde werden dokumentiert, aufgezeichnet und
bewertet
• HD/ED sind Pflicht beim Australian Shepherd und HD/Patella bei Miniature American
Shepherd
• Verpaarungen Merle x Merle und Natural Bobtail x Natural Bobtail sind seit unserer
Gründung - also bereits mehr als 20 Jahre – verboten
• MDR, CEA und PRA Gentests sind Pflicht – HSF4 (eine Form des Katarakts) und DM
(Degenerative Myelopathie) sind freiwillige Untersuchungen, sie werden durch spezielle
Gesundheitstitel gefördert, mehrheitlich sind alle unsere Zuchthunde untersucht.
• Der phänotypische Teil der Zuchtzulassung wird auf speziellen Körungsveranstaltungen
durchgeführt – nicht auf Ausstellungen.
• Für alle Zuchthunde wird in regelmäßigen Abständen ein aktuelle Augenuntersuchung
verlangt und alle Welpen absolvieren eine Welpenaugenuntersuchung eines DOK
zugehörigen Tierarztes. Wir können daher mit Recht behaupten, dass wir keinerlei Nachteile
bezüglich der Sinneswahrnehmung der Augen bei unseren merlefarbenen Hunden sehen.
• Unsere Zuchtwarte nehmen alle Welpen ab und erstellen ein Protokoll, in welchem alle
Abweichungen notiert sind.
• Der CASD unterhält einen Gesundheitsfond, finanziert durch unsere Züchter. Falls trotz aller
Sorgfalt in der Zucht ein Hund erkranken würde, kann ein finanzieller Zuschuss aus dem
Fond gewährt werden. Dieser Fond wird nur 1-3 mal pro Jahr in Anspruch genommen, daran
kann man erkennen, dass es nur wenige Fälle gibt, kein Einziger stand dabei im
Zusammenhang mit dem Merlegen.
Darüber hinaus hat der CASD auch Mindesthaltungsbedingungen, die weit über das Deutsche
Tierschutzgesetz hinausgehen, wie beispielsweise das Verbot einer Zwingerhaltung oder das Belegen von Hündinnen ab 2 Jahren mit 365 Tagen Zuchtpausen zwischen den Würfen und längeren Zuchtpausen bei sehr großen Würfen.
Alle Zuchtstätten sind abgenommen und alle Züchter haben eine Neuzüchterschulung absolviert.
Jetzt kommt der Gesetzgeber plötzlich mit der Behauptung, dass die Farbe Merle ein
Qualzuchtmerkmal sei um die Ecke. Im CASD ist – wie bereits erwähnt - die Zucht Merle x Merle
schon immer verboten und bei uns wurden schon immer Merlefarbene Hunde mit Solidfarbenen
(einfarbigen) Hunden verpaart.
Wir sind fassungslos. Fassungslos wie nun plötzlich das Ergebnis einer neueren Studie aus 2018
unsere wunderbaren Hunde in Verruf bringt. Fassungslos wie Labore, die es eigentlich besser wissen müssten, zu Fehlinformation beitragen. Fassungslos wie Zeitschriften ebenfalls mit
Falschinformationen Angst vor der Farbe merle machen, ohne gründlich zu recherchieren oder die Genetik, die dahintersteckt, zu verstehen und damit die Rassen in Verruf bringen. Dabei möchte auch die Initiatorin der Studie zum Merle-Gen Mary Langevin die Ergebnisse nicht in dieser Weise interpretiert haben, wie sie jetzt hier in Deutschland zur Debatte stehen.
Die im CASD gezogenen merles sind gesund – das können wir belegen!
Der CASD als Verein hat immer im Sinne des Tierschutzgesetzes gehandelt und wir verstehen nicht, warum jetzt gerade die Verbände oder Züchter, die das alles umgesetzt haben, in den Fokus geraten.
Wir haben immer unsere Hausaufgaben gemacht und werden dies auch weiterhin tun. So werden wir auch das Thema Merle in Verbindung mit der neuen Studie und den neuen Erkenntnissen von Mary Langevin lösen mit verbindlichen Regelungen, die in der Zuchtordnung niedergeschrieben werden.
Diejenigen, die bereits merlefarbene Hunde hatten oder haben wissen, dass es sich um eine
Falschinformation handelt, sie sind in der Gefahr sich keinen merlefarbenen Hund mehr anschaffen zu können, falls der Gesetzgeber hier tatsächlich durchkommt. Dann wird man merlefarbene Hunde im Ausland oder über dubiose Quellen anschaffen müssen, denn manch ein Aussie Züchter in Deutschland wird dann wegen der umfangreichen und ungerechten Auflagen die Zucht vielleicht aufgegeben haben. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber mit seinen ausführenden Behörden zu verantworten. Ein erschreckendes Szenario.
Dabei weiß jeder, dass die Leistung eines Züchters vor allem auch daran gemessen wird, wie er seine Welpen aufzieht und sozialisiert. Eine Arbeit von denen viele Hundeliebhaber profitieren, wenn man einen umweltsicheren Hund haben möchte.
Wenn man gesundheitliche Einschränkungen festgestellt hätte, wären wir selbst als
Züchtergemeinschaft aktiv geworden, so wie wir es in der Vergangenheit bei verschiedenen neuen Erkrankungen immer praktiziert haben. Diese neuen Erkenntnisse zum Merle-Gen gibt es erst seit 2018, eine kurze Zeit. Der CASD hat bereits seit seiner Hauptversammlung in 2021 (in 2020 fiel diese wegen Corona aus) beschlossen, Daten zu der Verbreitung der verschiedenen Merleallele zu sammeln, denn nur mit mehr Informationen kann man sich schlussendlich auch seriös entscheiden, wie man mit dem Thema umgeht und welche weiteren Schritte notwendig sind, um dem Thema gerecht zu werden. Dabei muss man ja auch dazusagen, dass in §11 des Tierschutzgesetzes schon lange Merle als Qualzuchtfaktor erwähnt wird, zu diesem Zeitpunkt gab es die Studie mit den Ergebnissen zu den Merleallelen noch gar nicht, die Einschätzung damals beruhte auf anderen Studien, die heute sogar vielfach überholt sind. Gemeint waren damals homozygote Merles (M/M) , also eine Verpaarung von zwei merlefarbenen Hunden, so wie sie in unserer Zuchtordnung schon immer verboten war und ist und ja, auch wir sind gänzlich gegen solche Verpaarungen. Jetzt wird diese neue Studie dazu benutzt diese Formulierung im Tierschutzgesetz ganz neu zu interpretieren. Wir wiederholen es gerne nochmals, als Rassehundeverein stehen für den aktiven Tierschutz, wir haben unsere strengen Regeln zu Zucht, zur Haltung von Hunden und Aufzucht von Welpen. Wir tun wesentlich mehr, als das Tierschutzgesetz von uns verlangt. Wir können beileibe nichts dafür, wenn die Farbe Merle bei Rassen eingekreuzt wird, in denen es die Farbe bisher nicht gab oder für die sogenannten Designerdogs verwendet wird, wie Aussiedoodle, Aussiedor und mehr.
Verursacher sind hier „Züchter“, die nur sich selber verantwortlich sind und Hundekäufer, die einen „exklusiven“ Hund haben möchten, egal welche gesundheitlichen Probleme damit verbunden sind.
Wir können die Dinge, die richtig sind für uns seriös lösen, offen darüber kommunizieren, was wir
nicht können, sind die negativen Entwicklungen verhindern, die uns nun auch ungefragt in Verruf bringen. Der Gesetzgeber hat es in der Hand ein sogenanntes Heimtierzuchtgesetz auf den Weg zu bringen, damit grundsätzliche Dinge von allen am Markt Beteiligten eingehalten werden.
Wir möchten daher behaupten, dass der Aussie und der Miniature American Shepherd, so wie sie
bei uns im Verein gezogen sind, keine Qualzuchten sind!
Erfreuen Sie sich weiterhin an der Farbe Merle, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wer sich weiter informieren möchte, kann gerne unseren aktuellen Bericht zur Gesundheit unserer Rasse durchlesen.
Wir fühlen uns für der Gesundheit und dem Wohlergehen der von uns betreuten Rassen
verpflichtet und das nicht erst seit dieser aktuellen Situation.
Die Mitglieder und Züchter des CASD
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